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Personalpolitik und Frauenförderung im öffentlichen Dienst: Gleichberechtigungsgesetze zwischen Anspruch und Alltag (German Edition)

von Iris Bednarz-Braun

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1. 1 Gegenstand und Fragestellung der Untersuchung Der offentliche Dienst gewinnt als Beschaftigungs- und Ausbil­ dungsbereich fur Frauen einen zunehmenden Stellenwert. Trotz des relativ hohen Anteils von Frauen in diesem Beschaftigungsbereich besetzen sie weitaus haufiger niedrige Positionen im Verwaltungs­ aufbau als Manner. Vor diesem Hintergrund und als Ausdruck der Erkenntnis, dag Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes allenfalls die rechtliche, aber keineswegs die faktische Gleichberechtigung der Frauen realisiert hat, haben sich die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen zur Verhinderung beruflicher Benachteiligungen von Frauen im Beschaftigungsbcreich des offentlichen Dienstes in den neunziger Jahren deutlich vcrandert. Die in den achtziger Jah­ ren entstandenen Richt- und Leitlinien auf der Ebene des Bundes und der Bundeslander wurden zunehmend in Gleichberechtigungs­ bzw. Gleichstellungsgesetze uberfuhrt. Sic haben zum Ziel, struktu­ relle Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz nicht nur zu ver­ hindern, sondern daruber hinaus einen aktiven Beitrag zur Forde­ rung von Frauen zu leisten. Anfang 1997 - zum Zeitpunkt der Ab­ schlugarbeiten fur diese Publikation - existieren neben dem Zweiten Gleichberechtigungsgesetz des Bundes in allen Bundeslan­ dern mit Ausnahme des Landes Thuringen' gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen im offentli­ chen Dienst>. Dieser Verrechtlichung von Frauenforderung ging eine lange Entwicklungsphase voraus. Ute Gerhard verweist darauf, dag es fast 20 Jahre gedauert habe, ,bis am Ende der 1960er Jahre auch im offentlichen Bewugtsein wie in offiziellen regierungsamtlichen 1 Hier wird voraussichtlich in der ersten Halfte des Jahres 1997 iiber ein Gleichstel­ lungsgesetz im Land tag beraten.… (mehr)
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1. 1 Gegenstand und Fragestellung der Untersuchung Der offentliche Dienst gewinnt als Beschaftigungs- und Ausbil­ dungsbereich fur Frauen einen zunehmenden Stellenwert. Trotz des relativ hohen Anteils von Frauen in diesem Beschaftigungsbereich besetzen sie weitaus haufiger niedrige Positionen im Verwaltungs­ aufbau als Manner. Vor diesem Hintergrund und als Ausdruck der Erkenntnis, dag Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes allenfalls die rechtliche, aber keineswegs die faktische Gleichberechtigung der Frauen realisiert hat, haben sich die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen zur Verhinderung beruflicher Benachteiligungen von Frauen im Beschaftigungsbcreich des offentlichen Dienstes in den neunziger Jahren deutlich vcrandert. Die in den achtziger Jah­ ren entstandenen Richt- und Leitlinien auf der Ebene des Bundes und der Bundeslander wurden zunehmend in Gleichberechtigungs­ bzw. Gleichstellungsgesetze uberfuhrt. Sic haben zum Ziel, struktu­ relle Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz nicht nur zu ver­ hindern, sondern daruber hinaus einen aktiven Beitrag zur Forde­ rung von Frauen zu leisten. Anfang 1997 - zum Zeitpunkt der Ab­ schlugarbeiten fur diese Publikation - existieren neben dem Zweiten Gleichberechtigungsgesetz des Bundes in allen Bundeslan­ dern mit Ausnahme des Landes Thuringen' gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen im offentli­ chen Dienst>. Dieser Verrechtlichung von Frauenforderung ging eine lange Entwicklungsphase voraus. Ute Gerhard verweist darauf, dag es fast 20 Jahre gedauert habe, ,bis am Ende der 1960er Jahre auch im offentlichen Bewugtsein wie in offiziellen regierungsamtlichen 1 Hier wird voraussichtlich in der ersten Halfte des Jahres 1997 iiber ein Gleichstel­ lungsgesetz im Land tag beraten.

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