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Individualrechtsschutz gegen menschenrechtswidrige hoheitliche Massnahmen von Übergangsverwaltungen der Vereinten Nationen am Beispiel der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo

von Lisa Moos

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Im Nachgang der NATO-Luftschläge gegen Serbien 1999 haben die Vereinten Nationen die staatliche Gewalt im Kosovo durch eine territoriale Übergangsverwaltung, die UNMIK, übernommen. Die UNMIK zeichnete sich dadurch aus, dass sie die serbische Hoheitsgewalt vollständig ersetzte und quasi-hoheitlich handelte. Durch diese weitreichenden Befugnisse war es ihr möglich, tief in die menschenrechtlich geschützte Freiheitssphäre Einzelner einzugreifen. Sie handelte dabei jedoch keinesfalls immer rechtmäßig. Bei der Durchführung der Übergangsverwaltung kam es zu zahlreichen menschenrechtlich fragwürdigen Maßnahmen. Während Rechtsstaaten bei der Ausübung von Hoheitsgewalt jedoch an die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte gebunden sind und einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen, gilt dies für internationale Organisationen bislang nicht.Diese Situation ist Ausgangspunkt der Dissertation. Bei der Untersuchung der menschenrechtlichen Bindung einer Übergangsverwaltung werden die drei völkerrechtlichen Rechtsquellen, Verträge, Gewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze, beleuchtet. Hiernach werden die Möglichkeiten der Durchsetzung von Menschenrechten betrachtet. Dabei werden die vorhandenen Institutionen im Kosovo untersucht und hinsichtlich der rechtsstaatlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes bewertet. Sodann werden Vorschläge für einen effektiven Individualrechtsschutz gemacht. Ziel der Arbeit ist es, am Beispiel des Kosovo die territoriale Übergangsverwaltungen als zentrales Instrument des Staatenaufbaus und der Friedenskonsolidierung kritisch zu hinterfragen und deutlich zu machen, dass rechtsstaatlichen Standards nicht hinreichend genügt wurde und wird.… (mehr)

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Im Nachgang der NATO-Luftschläge gegen Serbien 1999 haben die Vereinten Nationen die staatliche Gewalt im Kosovo durch eine territoriale Übergangsverwaltung, die UNMIK, übernommen. Die UNMIK zeichnete sich dadurch aus, dass sie die serbische Hoheitsgewalt vollständig ersetzte und quasi-hoheitlich handelte. Durch diese weitreichenden Befugnisse war es ihr möglich, tief in die menschenrechtlich geschützte Freiheitssphäre Einzelner einzugreifen. Sie handelte dabei jedoch keinesfalls immer rechtmäßig. Bei der Durchführung der Übergangsverwaltung kam es zu zahlreichen menschenrechtlich fragwürdigen Maßnahmen. Während Rechtsstaaten bei der Ausübung von Hoheitsgewalt jedoch an die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte gebunden sind und einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen, gilt dies für internationale Organisationen bislang nicht.Diese Situation ist Ausgangspunkt der Dissertation. Bei der Untersuchung der menschenrechtlichen Bindung einer Übergangsverwaltung werden die drei völkerrechtlichen Rechtsquellen, Verträge, Gewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze, beleuchtet. Hiernach werden die Möglichkeiten der Durchsetzung von Menschenrechten betrachtet. Dabei werden die vorhandenen Institutionen im Kosovo untersucht und hinsichtlich der rechtsstaatlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes bewertet. Sodann werden Vorschläge für einen effektiven Individualrechtsschutz gemacht. Ziel der Arbeit ist es, am Beispiel des Kosovo die territoriale Übergangsverwaltungen als zentrales Instrument des Staatenaufbaus und der Friedenskonsolidierung kritisch zu hinterfragen und deutlich zu machen, dass rechtsstaatlichen Standards nicht hinreichend genügt wurde und wird.

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