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'Einheit der gesellschaft' versus 'Vielheit der Gesellschafter' : wertungsbezogenes system und Widerspruchsfreiheit im Ertragsteuerrecht der Personengesellschaften in der Rechtsprechung des BFH

von Sebastian Scholz

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Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaften weist besondere rechtliche Schwierigkeiten auf. Weil die Gesellschaft zivil- und handelsrechtlich am Rechtsverkehr teilnimmt, ihre Gewinne allerdings nicht bei der Gesellschaft, sondern bei den Gesellschaftern versteuert werden, stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Steuertatbestände gesellschafts- oder gesellschafterbezogen auszulegen sind. Es entsteht ein Konflikt zwischen der „Einheit der Gesellschaft“ und der „Vielheit der Gesellschafter“.Ob der BFH der ertragsteuerlichen Behandlung der Personengesellschaften mehr Rechtssicherheit verleiht, indem er seinen Entscheidungen ein in sich widerspruchsfreies System von Prinzipien zugrunde legt, ist Gegenstand der Untersuchung. Dazu werden für diese Fragestellung bedeutende Gerichtsentscheidungen auf ihre Wertungskonsistenz hin analysiert Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaften weist besondere rechtliche Schwierigkeiten auf. Weil die Gesellschaft zivil- und handelsrechtlich am Rechtsverkehr teilnimmt, ihre Gewinne allerdings nicht bei der Gesellschaft, sondern bei den Gesellschaftern versteuert werden, stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Steuertatbestände gesellschafts- oder gesellschafterbezogen auszulegen sind. Es entsteht ein Konflikt zwischen der „Einheit der Gesellschaft“ und der „Vielheit der Gesellschafter“.Ob der BFH der ertragsteuerlichen Behandlung der Personengesellschaften mehr Rechtssicherheit verleiht, indem er seinen Entscheidungen ein in sich widerspruchsfreies System von Prinzipien zugrunde legt, ist Gegenstand der Untersuchung. Dazu werden für diese Fragestellung bedeutende Gerichtsentscheidungen auf ihre Wertungskonsistenz hin analysiert… (mehr)

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Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaften weist besondere rechtliche Schwierigkeiten auf. Weil die Gesellschaft zivil- und handelsrechtlich am Rechtsverkehr teilnimmt, ihre Gewinne allerdings nicht bei der Gesellschaft, sondern bei den Gesellschaftern versteuert werden, stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Steuertatbestände gesellschafts- oder gesellschafterbezogen auszulegen sind. Es entsteht ein Konflikt zwischen der „Einheit der Gesellschaft“ und der „Vielheit der Gesellschafter“.Ob der BFH der ertragsteuerlichen Behandlung der Personengesellschaften mehr Rechtssicherheit verleiht, indem er seinen Entscheidungen ein in sich widerspruchsfreies System von Prinzipien zugrunde legt, ist Gegenstand der Untersuchung. Dazu werden für diese Fragestellung bedeutende Gerichtsentscheidungen auf ihre Wertungskonsistenz hin analysiert Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaften weist besondere rechtliche Schwierigkeiten auf. Weil die Gesellschaft zivil- und handelsrechtlich am Rechtsverkehr teilnimmt, ihre Gewinne allerdings nicht bei der Gesellschaft, sondern bei den Gesellschaftern versteuert werden, stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Steuertatbestände gesellschafts- oder gesellschafterbezogen auszulegen sind. Es entsteht ein Konflikt zwischen der „Einheit der Gesellschaft“ und der „Vielheit der Gesellschafter“.Ob der BFH der ertragsteuerlichen Behandlung der Personengesellschaften mehr Rechtssicherheit verleiht, indem er seinen Entscheidungen ein in sich widerspruchsfreies System von Prinzipien zugrunde legt, ist Gegenstand der Untersuchung. Dazu werden für diese Fragestellung bedeutende Gerichtsentscheidungen auf ihre Wertungskonsistenz hin analysiert

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