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Road to Revolution von Avrahm Yarmolinsky
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Road to Revolution (1962. Auflage)

von Avrahm Yarmolinsky (Autor)

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791341,067 (3.5)Keine
Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1811 edition. Auszug: ...gezah-, let werden. L. 834. Bey wichtigen Veranderungen aber/ welche zur Erhaltung oder bessern Benutzung des Hauptstammes vorgeschlagen werden, konnen die Ueberstimmten Sicherstellung fur kunftigen Schaden; oder, wenn diese verweigert wird, den Austritt aus der Gemeinschaft verlangen. o. 836. Wollen sie nicht austreten; oder geschahe der Austritt zur Unzeit; so soll das Los, ein Schiedsmann, oder, wofern sie sich daruber. nicht einhellg vereinigen, der Nichter entscheiden, ob die Veranderung unbedingt oder gegen Sicherstellung Statt finden soll oder nicht. Diese Arten der Entscheidung treten auch bey gleichen Stimmen der Mitglieder ein. S. 836. Ist ein Verwalter der gemeinschaftlichen Sachen zu bestellen; so entscheidet uber dessen Auswahl die Mehrheit der Stimmen, und in deren Abgang der Richter. . 3'. Der Verwalter des gemeinschaftlichen Gutes wird als ein Machthaber angesehen. Er ist einerseits verbunden, ordentliche Rechnung abzulegen; andererseits aber befugt, alle nutzlich gemachte Auslagen m Abrechnung zu bringen. Dieses gilt auch in dem Falle, dass ein Theilgenosse ein gemeinschaftliches Gut ohne Auftrag der ubrigen Teilnehmer verwaltet. S. 838. Wird die Verwaltung Mehrern uberlassen; so entscheidet auch unter ihnen die Mehrheit der Stimmen. F. 839. b) der Nu-Die gemeinschaftlichen Nutzungen und wngen und, . aftenz Lasten werden nach Werhaltniss der Antheile ausgemcssen-Im Zweifel wird jeder An-, theil gleich gross angesehen; wer das Ge gentheil behauptet, muss es beweisen. S. S40. Ordentlicher Weise sind die erzielten Nutzungen in Natur zu theilen. Ist aber dies… (mehr)
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Yarmolinsky was an emigre minority Social Democratic Russian who ended up at the NY Public Library ( )
  davrich | Sep 6, 2008 |
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Wikipedia auf Englisch (1)

Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1811 edition. Auszug: ...gezah-, let werden. L. 834. Bey wichtigen Veranderungen aber/ welche zur Erhaltung oder bessern Benutzung des Hauptstammes vorgeschlagen werden, konnen die Ueberstimmten Sicherstellung fur kunftigen Schaden; oder, wenn diese verweigert wird, den Austritt aus der Gemeinschaft verlangen. o. 836. Wollen sie nicht austreten; oder geschahe der Austritt zur Unzeit; so soll das Los, ein Schiedsmann, oder, wofern sie sich daruber. nicht einhellg vereinigen, der Nichter entscheiden, ob die Veranderung unbedingt oder gegen Sicherstellung Statt finden soll oder nicht. Diese Arten der Entscheidung treten auch bey gleichen Stimmen der Mitglieder ein. S. 836. Ist ein Verwalter der gemeinschaftlichen Sachen zu bestellen; so entscheidet uber dessen Auswahl die Mehrheit der Stimmen, und in deren Abgang der Richter. . 3'. Der Verwalter des gemeinschaftlichen Gutes wird als ein Machthaber angesehen. Er ist einerseits verbunden, ordentliche Rechnung abzulegen; andererseits aber befugt, alle nutzlich gemachte Auslagen m Abrechnung zu bringen. Dieses gilt auch in dem Falle, dass ein Theilgenosse ein gemeinschaftliches Gut ohne Auftrag der ubrigen Teilnehmer verwaltet. S. 838. Wird die Verwaltung Mehrern uberlassen; so entscheidet auch unter ihnen die Mehrheit der Stimmen. F. 839. b) der Nu-Die gemeinschaftlichen Nutzungen und wngen und, . aftenz Lasten werden nach Werhaltniss der Antheile ausgemcssen-Im Zweifel wird jeder An-, theil gleich gross angesehen; wer das Ge gentheil behauptet, muss es beweisen. S. S40. Ordentlicher Weise sind die erzielten Nutzungen in Natur zu theilen. Ist aber dies

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